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Rentenberater
- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts
- sind ein Organ der Rechtspflege
- üben ihre Tätigkeit freiberuflich aus
- sind als Prozessbevollmächtige vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit tätig
Mein Büro bietet Ihnen
Unterstützung bei
- Anträgen auf Kontenklärungen
- Nachberechnung von Renten
- Beantragung von Alters-, Hinterbliebenen- sowie Erwerbsunfähigkeitsrenten
Hilfe und Vertretung bei Streitigkeiten mit
- Krankenkassen
- Pflegeversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Rententrägern Deutsche Rentenversicherung Bund,
Rentenversicherung Saarland, Knappschaft
- Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
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