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Rentenberater

  • sind gerichtlich zugelassen
  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts
  • sind ein Organ der Rechtspflege
  • üben ihre Tätigkeit freiberuflich aus
  • sind als Prozessbevollmächtige vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit tätig

Mein Büro bietet Ihnen

   Unterstützung bei

  • Anträgen auf Kontenklärungen
  • Nachberechnung von Renten
  • Beantragung von Alters-, Hinterbliebenen- sowie Erwerbsunfähigkeitsrenten

   Hilfe und Vertretung bei Streitigkeiten mit

  • Krankenkassen
  • Pflegeversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Rententrägern Deutsche Rentenversicherung Bund,
    Rentenversicherung Saarland, Knappschaft
  • Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz